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PrivacyBee

PrivacyBee – die sichere Datenschutzerklärung für deine Website

  • In nur 5 Minuten automatisch & verlässlich für dich generiert
  • Konforme Umsetzung des neuen Datenschutzgesetzes für die Schweiz: Regelmässige Aktualisierung der Datenschutzbestimmung
  • Verfasst und kontrolliert von praktizierenden Anwält:innen aus der Schweiz

Warum braucht es Datenschutzerklärungen?

Erfahre mehr über die Funktion, den Inhalt und die Bedeutung von Datenschutzerklärungen in der digitalen Welt.

Informationspflicht

Unternehmen mit Webpräsenz müssen eine umfassende, aktuelle Datenschutzerklärung bereitstellen. Dies ist nach dem nDSG gesetzlich vorgeschrieben.

Nutzen einer Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung soll Besucher:innen auf einfache Weise über die Datenbearbeitungspraktiken der Website aufklären.

Schweiz vs. EWR

In der Schweiz sind die Anforderungen an die Datenschutzerklärung geringer als im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), in dem die DSGVO gilt. Dennoch sind Datenschutzerklärungen in der Schweiz verpflichtend.

Inhalt der Datenschutzerklärungen

Die Datenschutzerklärung muss Informationen über die Datenbearbeiter:innen enthalten und für jede Datenbearbeitung klarstellen, welche Daten zu welchem Zweck bearbeitet und an wen diese weitergegeben werden.

Bearbeitete Daten

Es muss klar sein, welche Kategorien von Daten bearbeitet werden, z. B. persönliche Daten, Finanzdaten, Standortdaten, Kontaktdaten usw.

Weitergabe von Daten

Es muss angegeben werden, an wen und wohin Daten weitergegeben werden. Zum Beispiel könnten Zahlungsdienstleister, Newsletter-Dienste, Webhosts, Inkassobüros usw. als Empfängerkategorien angegeben werden.

Zweck der Datenbearbeitung

Die Datenschutzerklärung muss den Zweck jeder einzelnen Datenbearbeitung offenlegen. Zum Beispiel könnten Kontaktdaten und Adressen in einem Online-Shop zur Abwicklung einer Bestellung verarbeitet werden.

Wichtigste Änderungen

In einer zunehmend digitalen Welt ist der Schutz personenbezogener Daten von grösster Bedeutung. Diese Übersicht bietet Ihnen eine klare und prägnante Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen.

Strenge Strafen

Verstösse gegen das Datenschutzgesetz können nun mit einer Geldstrafe von bis zu 250'000 CHF belegt werden, wobei die verantwortliche Person und nicht das Unternehmen bestraft wird.

Erweiterte Informationspflichten

Unternehmen sind nun verpflichtet, mehr Informationen über ihre Datenverarbeitungspraktiken bereitzustellen, einschliesslich einer rechtskonformen Datenschutzerklärung auf ihrer Website.

Meldepflichten

Verstösse gegen die Datensicherheit müssen jetzt so schnell wie möglich dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) gemeldet werden. Ansonsten drohen Strafen.

Genetische und biometrische Daten

Jetzt gehören auch genetische und biometrische Daten, wie Fingerabdrücke oder DNA-Sequenzen, zu den besonders schützenswerten Daten.

Bearbeitungsverzeichnis

Unternehmen sind jetzt verpflichtet, ein Verzeichnis über ihre Datenverarbeitungspraktiken zu führen. Ausnahmen gelten nur in speziellen Fällen.

Privacy-by-Design

Jetzt muss Datenschutz bereits bei der Entwicklung von Software und Hardware berücksichtigt werden. Alle Datenverarbeitungssysteme müssen von Anfang an so gestaltet sein, dass ein effektiver Datenschutz gewährleistet ist.

Privacy-by-Default

Diese Regelung dient dem Schutz von weniger technisch versierten Personen. Es wird verlangt, dass standardmässig immer die datenschutzfreundlichste Einstellung gewählt wird. Änderungen müssen vom Nutzer ausdrücklich vorgenommen werden.

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