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- Konforme Umsetzung des neuen Datenschutzgesetzes für die Schweiz: Regelmässige Aktualisierung der Datenschutzbestimmung
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Warum braucht es Datenschutzerklärungen?
Erfahre mehr über die Funktion, den Inhalt und die Bedeutung von Datenschutzerklärungen in der digitalen Welt.
Informationspflicht
Unternehmen mit Webpräsenz müssen eine umfassende, aktuelle Datenschutzerklärung bereitstellen. Dies ist nach dem nDSG gesetzlich vorgeschrieben.
Nutzen einer Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung soll Besucher:innen auf einfache Weise über die Datenbearbeitungspraktiken der Website aufklären.
Schweiz vs. EWR
In der Schweiz sind die Anforderungen an die Datenschutzerklärung geringer als im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), in dem die DSGVO gilt. Dennoch sind Datenschutzerklärungen in der Schweiz verpflichtend.
Inhalt der Datenschutzerklärungen
Die Datenschutzerklärung muss Informationen über die Datenbearbeiter:innen enthalten und für jede Datenbearbeitung klarstellen, welche Daten zu welchem Zweck bearbeitet und an wen diese weitergegeben werden.
Bearbeitete Daten
Es muss klar sein, welche Kategorien von Daten bearbeitet werden, z. B. persönliche Daten, Finanzdaten, Standortdaten, Kontaktdaten usw.
Weitergabe von Daten
Es muss angegeben werden, an wen und wohin Daten weitergegeben werden. Zum Beispiel könnten Zahlungsdienstleister, Newsletter-Dienste, Webhosts, Inkassobüros usw. als Empfängerkategorien angegeben werden.
Zweck der Datenbearbeitung
Die Datenschutzerklärung muss den Zweck jeder einzelnen Datenbearbeitung offenlegen. Zum Beispiel könnten Kontaktdaten und Adressen in einem Online-Shop zur Abwicklung einer Bestellung verarbeitet werden.
Wichtigste Änderungen
In einer zunehmend digitalen Welt ist der Schutz personenbezogener Daten von grösster Bedeutung. Diese Übersicht bietet Ihnen eine klare und prägnante Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen.
Strenge Strafen
Verstösse gegen das Datenschutzgesetz können nun mit einer Geldstrafe von bis zu 250'000 CHF belegt werden, wobei die verantwortliche Person und nicht das Unternehmen bestraft wird.
Erweiterte Informationspflichten
Unternehmen sind nun verpflichtet, mehr Informationen über ihre Datenverarbeitungspraktiken bereitzustellen, einschliesslich einer rechtskonformen Datenschutzerklärung auf ihrer Website.
Meldepflichten
Verstösse gegen die Datensicherheit müssen jetzt so schnell wie möglich dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) gemeldet werden. Ansonsten drohen Strafen.
Genetische und biometrische Daten
Jetzt gehören auch genetische und biometrische Daten, wie Fingerabdrücke oder DNA-Sequenzen, zu den besonders schützenswerten Daten.
Bearbeitungsverzeichnis
Unternehmen sind jetzt verpflichtet, ein Verzeichnis über ihre Datenverarbeitungspraktiken zu führen. Ausnahmen gelten nur in speziellen Fällen.
Privacy-by-Design
Jetzt muss Datenschutz bereits bei der Entwicklung von Software und Hardware berücksichtigt werden. Alle Datenverarbeitungssysteme müssen von Anfang an so gestaltet sein, dass ein effektiver Datenschutz gewährleistet ist.
Privacy-by-Default
Diese Regelung dient dem Schutz von weniger technisch versierten Personen. Es wird verlangt, dass standardmässig immer die datenschutzfreundlichste Einstellung gewählt wird. Änderungen müssen vom Nutzer ausdrücklich vorgenommen werden.